Anerkennung Zusatzversicherung

Die Aufgabe der Registrierung und Überprüfung der Therapeuten für die meisten Krankenkassen in der Schweiz hat das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) übernommen. Als Therapeut bin ich mit sämtlichen von mir angebotenen Therapien registriert (KSK-Nr. T344779) und vollumfänglich anerkannt.

Rückvergütung:
Voraussetzung für die teilweise Rückvergütung von Behandlungskosten ist der Abschluss einer Zusatzversicherung. Rückvergütungen aus der obligatorischen Grundversicherung sind nicht möglich! Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, welche Leistungen zu welchen Bedingungen übernommen werden. Es bestehen sehr unterschiedliche Regelungen. Da leider auch immer wieder falsche oder unvollständige Auskünfte seitens der Krankenkassen gegeben werden punkto Anerkennung von Therapeuten (Spardruck), bitte ich Sie, mich zu kontaktieren, sollte mich eine Kasse nicht kennen. Meine Rechnungsstellung ist nur direkt an den Klienten möglich. Bitte beachten Sie, dass Krankenkassen nur an den Klienten und nie an den Therapeuten zurückerstatten.